Sprachentwicklungsstörungen können alle drei Bereiche, nämlich
- Artikulation / Bildung von
Sprachlauten
- Grammatik
- Wortschatz / Sprachver-
ständnis
betreffen.
Wir können Kinder bereits im Alter von zwei Jahren behandeln.
Je jünger die Kinder sind, um so mehr werden die Eltern begleitet, gezielt sprachfördernd zu handeln. Mit zunehmendem Alter kann mit den Kindern direkt gearbeitet werden. Selbstverständlich
spielerisch.
Keine Sprachentwicklungsstörung "verwächst" sich! Sie kann nur mehr oder weniger gut kompensiert werden. Unbehandelte Sprachentwicklungsstörungen führen zu dauerhaften Einschränkungen der Sprache.
Myofunktionelle Störungen sind Störungen des muskulären Gleichgewichts im Mund-Gesichtsbereich. Sie können die Artikulation beeinträchtigen und führen immer zu fehlerhaften Bewegungsmustern beim Schlucken. In der Folge können kieferorthopädische Probleme (offener Biss, Zahnfehlstellung) entstehen.
Sprechunflüssigkeiten können im Rahmen der Sprachentwicklung immer wieder auftreten. Sie werden als "Stottern" wahrgenommen, sind jedoch normal. Behandlungsbedürftig werden sie erst, wenn sie sich manifestieren und wenn Vermeideverhalten hinzukommt. Wir können klären, ob es sich um ein Stottern handelt und beraten Sie gerne.
Zweisprachigkeit ist zwar eine zusätzliche Anforderung, stellt in der Regel aber kein Hindernis im Spracherwerb dar. Wenn es im Rahmen von Zweisprachigkeit zu Störungen der Sprachentwicklung kommt, so müssen andere Faktoren bestehen.
Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) kann sich in der Folge einer Sprachentwicklungsstörung zeigen. Hierbei sind z.T. Prozesse
(Lautwahrnehmung und -unterscheidung, Hörmerkspanne, Lautfolgegedächtnis, auditive Analyse- und Synthesefähigkeit) gestört, die auch zum Spracherwerb erforderlich sind. Für die gesetzlichen
Krankenkassen ist diese Störung keine Krankheit (Im Gegensatz zur WHO, die Legasthenie im ICD 10 unter dem Kürzel F81 aufführt).
Die Behandlung erfordert Zeit und Geduld. Wir können Sie unterstützen.